Wir möchten Sie hier über die notwendigen Unterlagen und den
Genehmigungsablauf informieren.
Als erstes benötigen Sie eine „Verordnung einer
Krankenbeförderung“ (Transportschein) von Ihrem Arzt.
Diese ist je nach Notwendigkeit auszufüllen – siehe unten.
Die Verordnung muss vor der Fahrt durch Ihre Krankenkasse
genehmigt werden.
Hierzu müssen Sie die Verordnung Ihrer Krankenkasse zukommen
lassen.
Gerne übernehmen wir dies für Sie.
Hierfür lassen Sie uns die Verordnung bitte rechtzeitig per Post oder Fax zukommen.
Nach erfolgter Genehmigung durch die Krankenkasse ist die Bürokratie
für Sie auch schon erledigt.
Welche Kosten haben
Sie zu tragen?
Sofern Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit
sind, haben Sie eine Zuzahlung (Eigenanteile) zu leisten.
Diese beträgt 10% der Fahrkosten (mind. 5,- EUR max. 10,- EUR).
Wenn Sie befreit sind, legen Sie unseren Mitarbeitern am
Transporttag bitte Ihren Befreiungsausweis vor.
Sollten zum Fahrtantritt die Verordnung und Kostenübernahme
nicht vorliegen, müssen die kompletten Kosten privat bezahlt werden.
Selbst bei vorliegenden Voraussetzungen können (bzw. dürfen)
die Krankenkassen eine Genehmigung im nachhinein nicht erteilen (§60 SGB V).
Fahrten die nicht mind. 24 Std. vorher abbestellt werden
müssen wir Ihnen mit einer Pauschale in Rechnung stellen.
Genehmigungs-Voraussetzungen:
Serienbehandlungen wie Dialyse, Chemo- oder
Strahlentherapien werden unabhängig vom Pflegegrad oder Merkzeichen im
Behindertenausweis genehmigt.
Für ambulante Behandlungen gelten folgende Voraussetzungen
für eine Genehmigung:
-
Pflegegrad 3 (mit eingeschränkter
alltagskompetenz) oder höher
-
Behindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H
-
Alles andere sind Einzelfallentscheidungen,
welche die Krankenkassen in Zusammenarbeit mit dem MDK treffen
Welches
Transportmittel benötigen Sie?
Mietwagen (Taxi)
Sie können selbstständig in ein Fahrzeug einsteigen und ggf.
Treppen steigen.
BTW (Rollstuhl)
Sie sind auf einen Rollstuhl angewiesen und können ohne Hindernisse aus der Wohnung ins
Fahrzeug gebracht und an der Praxis ohne
Hindernisse hinein gebracht werden.
TSW (Tragestuhl)
Sie sind nicht in
der Lage zu Hause oder in der Praxis Treppen alleine zu laufen und müssen diese
hinauf und herunter getragen werden.
Wie sieht eine
korrekt ausgefüllte Verordnung aus?
Es ist grundsätzlich unter Punkt 1 A-C anzugeben, ob es sich
um eine stationäre (voll-, teil-, vor- oder nachstationäre) Behandlung, eine
ambulante OP oder eine ambulante Behandlung (beim Vertragsarzt, im Krankenhaus
oder sonstiges) handelt.
Unter Punkt 2 ist das Beförderungsmittel auszuwählen
Mietwagen (Taxi) ankreuzen, medizinisch-technische Ausstattung:
nein
BTW (Rollstuhl) „andere“ BTW eintragen, medizinisch-technische
Ausstattung: Rollstuhl
TSW (Tragestuhl) „andere“ TSW eintragen, medizinisch-technische
Ausstattung: Tragestuhl
In allen drei Fällen ist keine medizinisch-fachliche Betreuung vorhanden.
Sollten Sie eine medizinisch-fachliche Betreuung benötigen
ist dies ein Krankentransportwagen (KTW).
Diesen Service bieten wir nicht an.
Über unsere Homepage werden keine persönlichen Daten abgefragt.
Zur Auftragsbearbeitung und Abrechnung
mit den Krankenkassen oder dem Kunden direkt, benötigen wir
selbstverständlich diverse Daten, welche jedoch nicht über unsere
Homepage erfragt oder erfasst werden.
Diese sind:
Name, Vorname
Adresse, PLZ
Geburtsdatum
Krankenkasse, Versicherten-Nr.
Tel-Nr.
Diese Daten werden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben, oder für Werbezwecke o. ä. genutzt.
Diese dienen ausnahmslos der Auftragserfüllung und Abrechnung.
Ein
Datenaustausch findet nur zwischen Ihnen (Kunde), uns
(Leistungserbringer) den Krankenkassen, deren und unserem
Abrechnungszentren und Ihrem behandelnden Arzt statt.