Wir möchten Sie hier über die notwendigen Unterlagen und den Genehmigungsablauf informieren.

Als erstes benötigen Sie eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Transportschein) von Ihrem Arzt.

Diese ist je nach Notwendigkeit auszufüllen – siehe unten.

 

Die Verordnung muss vor der Fahrt durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden.

Hierzu müssen Sie die Verordnung Ihrer Krankenkasse zukommen lassen.

Gerne übernehmen wir dies für Sie.

Hierfür lassen Sie uns die Verordnung bitte rechtzeitig per Post oder Fax zukommen.

Nach erfolgter Genehmigung durch die Krankenkasse ist die Bürokratie für Sie auch schon erledigt.

 

Welche Kosten haben Sie zu tragen?

Sofern Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, haben Sie eine Zuzahlung (Eigenanteile) zu leisten.

Diese beträgt 10% der Fahrkosten (mind. 5,- EUR max. 10,- EUR).

Wenn Sie befreit sind, legen Sie unseren Mitarbeitern am Transporttag bitte Ihren Befreiungsausweis vor.

 

Sollten zum Fahrtantritt die Verordnung und Kostenübernahme nicht vorliegen, müssen die kompletten Kosten privat bezahlt werden.

Selbst bei vorliegenden Voraussetzungen können (bzw. dürfen) die Krankenkassen eine Genehmigung im nachhinein nicht erteilen (§60 SGB V). 

Fahrten die nicht mind. 24 Std. vorher abbestellt werden müssen wir Ihnen mit einer Pauschale in Rechnung stellen.

 

Genehmigungs-Voraussetzungen:

Serienbehandlungen wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapien werden unabhängig vom Pflegegrad oder Merkzeichen im Behindertenausweis genehmigt.

Für ambulante Behandlungen gelten folgende Voraussetzungen für eine Genehmigung:

-       Pflegegrad 3 (mit eingeschränkter alltagskompetenz) oder höher

-       Behindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H

-       Alles andere sind Einzelfallentscheidungen, welche die Krankenkassen in Zusammenarbeit mit dem MDK treffen

 

Welches Transportmittel benötigen Sie?

Mietwagen (Taxi)

Sie können selbstständig in ein Fahrzeug einsteigen und ggf. Treppen steigen.

 

BTW (Rollstuhl)  

Sie sind auf einen Rollstuhl angewiesen und können ohne Hindernisse aus der Wohnung ins Fahrzeug gebracht und an der Praxis ohne Hindernisse hinein gebracht werden.

 

TSW (Tragestuhl)

Sie sind nicht in der Lage zu Hause oder in der Praxis Treppen alleine zu laufen und müssen diese hinauf und herunter getragen werden.

 

Wie sieht eine korrekt ausgefüllte Verordnung aus?

Es ist grundsätzlich unter Punkt 1 A-C anzugeben, ob es sich um eine stationäre (voll-, teil-, vor- oder nachstationäre) Behandlung, eine ambulante OP oder eine ambulante Behandlung (beim Vertragsarzt, im Krankenhaus oder sonstiges) handelt.

Unter Punkt 2 ist das Beförderungsmittel auszuwählen

 

Mietwagen (Taxi) ankreuzen, medizinisch-technische Ausstattung: nein

 

BTW (Rollstuhl) „andere“ BTW eintragen, medizinisch-technische Ausstattung: Rollstuhl

 

TSW (Tragestuhl) „andere“ TSW eintragen, medizinisch-technische Ausstattung: Tragestuhl

 

In allen drei Fällen ist keine medizinisch-fachliche Betreuung vorhanden.

 

Sollten Sie eine medizinisch-fachliche Betreuung benötigen ist dies ein Krankentransportwagen (KTW).

Diesen Service bieten wir nicht an.

 

 

 

 

Über unsere Homepage werden keine persönlichen Daten abgefragt. 

Zur Auftragsbearbeitung und Abrechnung mit den Krankenkassen oder dem Kunden direkt, benötigen wir selbstverständlich diverse Daten, welche jedoch nicht über unsere Homepage erfragt oder erfasst werden.  

Diese sind:

Name, Vorname 

Adresse, PLZ

Geburtsdatum

Krankenkasse, Versicherten-Nr.

Tel-Nr. 

Diese Daten werden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben, oder für Werbezwecke o. ä. genutzt. 

Diese dienen ausnahmslos der Auftragserfüllung und Abrechnung. 

Ein Datenaustausch findet nur zwischen Ihnen (Kunde), uns (Leistungserbringer) den Krankenkassen, deren und unserem Abrechnungszentren und Ihrem behandelnden Arzt statt.